Energie­management und Energieaudits

Steigende Energiekosten, Druck vom Gesetzgeber und Herausforderungen des Klimawandels – die Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist für Unternehmen ein wichtiges Instrument zur Begrenzung ihrer Emissionen sowie zur ökonomischen Optimierung. Die neue Energiemanagement Norm DIN ISO 50001:2018 hebt nun auch Energiemanagementsysteme in die High-Level-Structure. Wie vorher bereits Qualitäts- oder Umweltmanagementsysteme sind nun auch Energiemanagementsysteme gleich strukturiert. Insbesondere für Organisationen, die bereits über zertifizierte Managementsysteme verfügen, stellt dies bei Einführung und späterer Umsetzung eine erhebliche Erleichterung dar.

Viele Abläufe können im Energiemanagement nun aus einem bereits vorhandenen Managementsystem fast deckungsgleich übernommen werden – dies reduziert den Aufwand für Dokumentation und schafft Kapazitäten für das Wesentliche: Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Diese steht auch in der neuen Norm im Fokus – und soll fortlaufend verbessert werden. An welchen Stellen dabei Energie eingespart wird, und wie dies gemessen wird, kommt dabei auf das einführende Unternehmen an.

  • In einer organisatorischen Bestandsaufnahme werden die energetisch relevanten Prozesse aufgenommen und analysiert.
  • In einer technischen Analyse werden die Anlagen und Maschinen und die Auswirkungen auf die Energiebilanz bewertet.
  • Die Bilanzgrenzen des Managementsystems werden definiert und sinnvolle Kennzahlen zur Messung und Verbesserung der energetischen Leistung vereinbart. Der Fokus liegt dabei auf den Hauptenergieverbrauchern.
  • In internen Audits werden anschließend die dokumentierten Abläufe überprüft und gemeinsam nach weiteren Möglichkeiten zur Verbesserung der energetischen Leistung gesucht.
  • Im externen Audit wird durch einen akkreditierten Auditor das dokumentierte Managementsystem geprüft und Energieflüsse untersucht.

Durch die Einführung von Energiemanagementsystemen können viele Unternehmen ihre Energiekosten erheblich und langfristig reduzieren. Die Kosten der Einführung sind so bereits in kurzer Zeit amortisiert.

Alternativ lässt sich auch ein Energieaudit durchführen – hierdurch erfüllen Unternehmen bereits die Anforderungen des §8 EDL-G. Die Vorgehensweise ist dabei grundsätzlich ähnlich – jedoch entfällt die externe Zertifizierung des Systems – Herr Dr. Rensner von T · O · P ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Energieauditor eingetragen.

Haben Sie Interesse an der Thematik? Gerne stimmen wir uns mit Ihnen ab, um gemeinsam Möglichkeiten für Ihre Organisation zu prüfen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in der Einführung, Betreuung und Zertifizierungsbegleitung beraten wir Sie gerne und klären Ihre Fragen.